Da die Sieben-Tage-Inzidenz in der Landeshauptstadt Magdeburg zehn aufeinanderfolgende Tage unter dem Wert von 35 lag, entfällt nun die Corona-Testpflicht für den Sportbetrieb auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.
Dies bedeutet, dass für das Tischtennis-Training kein negatives Corona-Testergebnis mehr nachgewiesen werden muss.
Bei Wettkämpfen (also Punktspiele oder Turniere) gilt dies nicht, in diesen Fällen bleibt die Testpflicht bestehen.
Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 35 liegen, gelten die vorherigen Regelungen zur Testpflicht.
Ein Schritt nach vorn, bleibt gesund!